Instagram Impressum: Brauchst Du das wirklich? (Anleitung 2025)
Impressum 31.07.2024 von Ronald Admin Kandelhard

Instagram Impressum: Brauchst Du das wirklich? (Anleitung 2025)

von Dr. jur. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Update Januar 2025: Aktuelle Rechtslage, neue 5-Links-Funktion bei Instagram, alle Einbindungsmöglichkeiten

Das Wichtigste in Kürze

  • Nutzt Du Instagram geschäftlich oder auch nur „ein bisschen gewerblich“? Dann brauchst Du ein Impressum.
  • Die Schwelle ist niedrig: Schon der zweite oder dritte Werbe-Post kann reichen.
  • Dein Impressum muss mit maximal 2 Klicks erreichbar sein (Zwei-Klick-Regel).
  • Zusätzlich brauchst Du eine Datenschutzerklärung – und die ist NICHT identisch mit der auf Deiner Website.
  • Gute Nachricht: Du musst nicht Deine Privatadresse angeben. Es gibt Alternativen.

Bevor wir in die Details gehen, die zwei wichtigsten Fragen kurz beantwortet:

Was ist ein Instagram Impressum?

Ein Instagram Impressum ist eine rechtliche Pflichtangabe für gewerbliche Instagram-Accounts nach § 5 DDG. Es zeigt Nutzern, wer für die Inhalte verantwortlich ist und wie sie dich erreichen können. Du brauchst es, sobald du mit deinem Account Werbung machst, Produkte empfiehlst oder auf dein Unternehmen hinweist – auch wenn du damit noch kein Geld verdienst.

Was muss in einem Instagram Impressum stehen?

  • Name und Anschrift: Vollständiger Name und ladungsfähige Postadresse deines Unternehmens
  • Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und Telefonnummer für schnelle Erreichbarkeit
  • Rechtsform: Bei Firmen die Gesellschaftsform wie GmbH, UG oder Einzelunternehmen
  • Registereintrag: Handelsregister-, Vereins- oder Genossenschaftsregisternummer
  • Vertretung: Name der gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
  • USt-ID: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer falls du umsatzsteuerpflichtig bist

Inhaltsverzeichnis:

1. Brauche ich das überhaupt?

Hand aufs Herz: Wenn Du diesen Artikel liest, stellst Du Dir wahrscheinlich genau diese Frage. Vielleicht hoffst Du sogar ein bisschen, dass die Antwort „Nein“ lautet.

Ich verstehe das. Wirklich.

Niemand will seine Privatadresse ins Internet stellen. Niemand hat Lust auf Bürokratie. Und niemand möchte sich mit Paragrafen beschäftigen, wenn er eigentlich Content erstellen will.

Aber lass mich Dir erklären, warum es das Impressum überhaupt gibt. Dann wird vieles klarer.

Der Grundgedanke ist simpel: Der Gesetzgeber will, dass jeder, der mit einem Unternehmen in Kontakt kommt, erkennen kann, mit wem er es zu tun hat. Das ist kein bürokratischer Selbstzweck – das ist Verbraucherschutz.

Stell Dir vor, Du kaufst etwas über Instagram und es gibt ein Problem. Dann willst Du wissen: Wer steckt dahinter? Wo sitzt der? Wie erreiche ich den?

Genau dafür ist das Impressum da.

Und „Umgehen“? Das funktioniert leider nicht. Die Impressumspflicht ist eine gesetzliche Pflicht nach § 5 DDG. Das ist so, als würdest Du versuchen, Dir auf die Stoßstange zu schreiben: „Wenn ich Dein Auto beim Parken beschädige, hafte ich nicht.“ Klingt absurd? Ist es auch. Gesetzliche Pflichten kann man nicht einfach wegvereinbaren.
Aber: Wenn Du wirklich nur privat postest – Urlaubsfotos für Freunde, Katzenbilder für die Familie – dann brauchst Du kein Impressum. Die Frage ist nur: Was ist wirklich „privat“?

2. Wer braucht ein Instagram-Impressum?

Die drei Profiltypen

1. Privater Account = Kein Impressum nötig

Dein Account ist privat, wenn Du ihn ausschließlich für persönliche und familiäre Zwecke nutzt. Keine Werbung, keine Produktempfehlungen, keine Links zu Unternehmen.

Klingt einfach? Ist es aber nicht immer.

2. Geschäftsmäßiger Account = Impressum Pflicht

Hier wird es spannend. „Geschäftsmäßig“ heißt nicht, dass Du schon Geld verdienen musst. Es reicht, wenn Du einen unternehmerischen Zweck auch nur förderst.

Was bedeutet das konkret?

  • Du empfiehlst ein Produkt (auch wenn Du dafür nichts bekommst)
  • Du setzt einen Affiliate-Link
  • Du verlinkst auf Dein Unternehmen oder Deinen Blog
  • Du machst Werbung für Dienstleistungen Dritter

Das Oberlandesgericht München hat 2020 im Fall Cathy Hummels entschieden: Auch selbst erworbene Produkte, die man präsentiert, können geschäftsmäßig sein. Das OLG Hamburg kam im selben Jahr bei Leonie Hanne zum gleichen Ergebnis.

3. Gewerblicher Account = Immer Impressum Pflicht

Wenn Dein Account ein Unternehmens-Account ist oder Du als Influencer Werbeeinnahmen erzielst – dann ist die Sache klar. Impressum ist Pflicht.
Die niedrige Schwelle

Ich rate Dir: Geh auf Nummer sicher. Bereits beim zweiten oder dritten Post, der Werbung enthält, solltest Du davon ausgehen, dass Dein Account gewerblich wird.

Übrigens: Manche Juristen vertreten sogar die Ansicht, dass schon das erste geschäftsmäßige Posting das gesamte Profil geschäftsmäßig macht. Bis es dazu höchstrichterliche Entscheidungen gibt, ist Vorsicht geboten.

Und noch etwas Wichtiges: Selbst wenn Du meinst, nicht geschäftsmäßig zu handeln, greift oft noch § 18 des Medienstaatsvertrags. Der verlangt für alle öffentlichen Profile (die nicht „ausschließlich persönlich oder familiär“ sind) zumindest die Angabe von Name und Anschrift.

3. Was muss im Impressum stehen?

Die Pflichtangaben findest Du in § 5 Abs. 1 DDG. Je nach Unternehmensform brauchst Du unterschiedliche Angaben.

Immer erforderlich:

Name und Anschrift

  • Bei Einzelpersonen: Mindestens ein Vorname vollständig ausgeschrieben plus Nachname
  • Kein Künstlername (außer er ist sehr bekannt)
  • Eine ladungsfähige Anschrift (dazu gleich mehr!)

Kontaktdaten

  • E-Mail-Adresse (Pflicht!)
  • Telefonnummer ODER ein Kontaktformular (der BGH hat 2007 entschieden, dass ein Kontaktformular als Alternative reicht)

Bei juristischen Personen zusätzlich:

  • Rechtsform (GmbH, UG, etc.)
  • Vertretungsberechtigte Person (z.B. Geschäftsführer)
  • Registergericht und Registernummer
  • USt-ID, falls vorhanden (wenn Dir eine zugeteilt wurde, musst Du sie auch angeben – KG Berlin 2011)

Bei reglementierten Berufen:

  • Kammer
  • Berufsbezeichnung
  • Berufsrechtliche Regelungen

Wichtig: Das Impressum für Deinen Instagram-Account muss denselben Anforderungen entsprechen wie das Impressum auf einer Website. Die Vorschriften sind identisch.

4. Das Adress-Problem: Muss ich meine Privatadresse angeben?

Jetzt kommt die Frage, die viele am meisten beschäftigt. Und ich habe gute Nachrichten.
Das Missverständnis

Viele denken: Impressum = Privatadresse veröffentlichen.

Das stimmt so nicht.

Das Gesetz verlangt eine ladungsfähige Anschrift. Das bedeutet: Unter dieser Adresse muss Post zugestellt werden können. Aber es muss nicht Deine Privatadresse sein!

Die Alternativen

1. c/o-Adresse

Du kannst eine Adresse bei einer anderen Person oder einem anderen Unternehmen angeben. Das OLG Hamm hat 2015 entschieden, dass das zulässig ist.

Beispiel: „Max Müller, c/o Büroservice XY, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt“

Wichtig: Du brauchst eine schriftliche Empfangsvollmacht. Am besten so: „Ich ermächtige zur Entgegennahme der an mich gerichteten postalischen Korrespondenz. “

2. Virtuelles Büro / Geschäftsadresse

Das OLG Frankfurt hat 2020 klargestellt: An der Impressums-Adresse muss sich keine physische Niederlassung befinden. Ein Briefkasten reicht.

Das bedeutet: Du kannst eine Geschäftsadresse bei einem Anbieter buchen (oft „virtuelles Büro“ genannt). Diese Anbieter nehmen Deine Post entgegen und leiten sie weiter – oder scannen sie Dir zu.

Deine Privatadresse bleibt privat.

Für wen ist das relevant?

  • Selbstständige, die von zuhause arbeiten
  • Influencer ohne eigenes Büro
  • Kleine Unternehmen ohne separaten Geschäftssitz
  • Alle, die ihre Privatadresse schützen wollen

Fazit: Du brauchst ein Impressum – aber nicht zwingend mit Deiner Privatadresse.

5. Wie binde ich mein Impressum richtig ein?

Die Zwei-Klick-Regel

Der BGH hat 2006 entschieden: Ein Impressum muss mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Einfach auffindbar, unmittelbar erreichbar, ständig verfügbar.

Auf Instagram ist das eine Herausforderung. Es gibt kein eigenes Impressums-Feld. Der einzige Ort für dauerhafte, klickbare Links ist die Bio.

Das „sprechender Link“-Konzept

Bevor wir zu den Einbindungsmöglichkeiten kommen, ein wichtiger Punkt: Dein Link muss als Impressums-Link erkennbar sein.

Das nennt man einen „sprechenden Link“.

So geht’s richtig:

  • www.beispiel.de/impressum
  • www.beispiel.de/instagram-impressum
  • Ein Link mit dem Titel „Impressum“

So nicht:

  • Einfach nur www.beispiel.de (nicht erkennbar als Impressum!)

Welche Bezeichnungen sind zulässig? „Impressum“, „Anbieterkennzeichnung“, „Kontakt“ und „Über uns“ wurden von Gerichten akzeptiert.

Was geht nicht? „Backstage“, „Kundenservice“ (KG Berlin, Az.: 5 U 112/23) oder nur „AGB“ – das reicht nicht.

Die Einbindungsmöglichkeiten

Variante 1: Direkter Link (NEU: Bis zu 5 Links möglich!)

Instagram erlaubt mittlerweile bis zu fünf Links in der Bio. Das ist eine große Verbesserung – Du brauchst nicht mehr zwingend externe Tools!

So geht’s:

  1. Öffne Instagram und tippe auf Dein Profilbild (unten rechts)
  2. Tippe auf „Profil bearbeiten“
  3. Scrolle zu „Links“ und tippe auf „Externen Link hinzufügen“
  4. Füge die URL zu Deinem Impressum ein und tippe auf „Fertig“
  5. Wiederhole das für Deine Datenschutzerklärung
  6. Ordne die Links per Drag & Drop

Wichtig: Der erste Link wird direkt in der Bio angezeigt. Beim Antippen öffnet sich ein Pop-up mit allen weiteren Links. Setze Dein Impressum also prominent.
Vorteil: Einfachste Lösung, Zwei-Klick-Regel erfüllt, kein Drittanbieter nötig.

Variante 2: Linkbaum-Tools (Linktree & Co.)

Viele nutzen Tools wie Linktree, um mehrere Links zu bündeln. Das kann funktionieren – aber Vorsicht!

Problem 1: DSGVO-Konformität Bei US-Anbietern ist fraglich, ob sie DSGVO-konform sind.

Problem 2: IP-Weitergabe Die IP-Adressen Deiner Follower werden an den Drittanbieter weitergegeben.

Problem 3: Drei-Klick-Problem Rechne mal mit: Account aufrufen (1. Klick) → Link in Bio (2. Klick) → Link auf Zwischenseite (3. Klick). Das ist streng genommen ein Klick zu viel.

Übrigens: Nur weil „alle“ Linktree nutzen, heißt das nicht, dass es rechtssicher ist. Die Verbreitung von Disclaimern macht diese auch nicht wirksam – und die Verbreitung von Alkohol macht ihn nicht gesund.

Datenschutzkonforme Alternative: Wonderlink wird in Deutschland betrieben und gehostet, verzichtet auf Cookies und bietet sogar eine Rubrik „Rechtlich absichern“.

Variante 3: Eigene Zwischenseite (meine Empfehlung)

Die sicherste Variante ist, selbst eine Zwischenseite auf Deiner Website zu erstellen.

So geht’s:

Erstelle eine Seite wie www.beispiel.de/instagram-impressum-datenschutz

Auf dieser Seite:

  • Oben: Buttons zu Deinen wichtigen Seiten (Website, Shop, etc.)
  • Unten: Dein Impressum und Deine Datenschutzerklärung direkt ausgeschrieben

Vorteile:

  • Nur 2 Klicks
  • Kein Drittanbieter
  • Mehrere Links möglich
  • Du hast volle Kontrolle

Variante 4: Der Rechts-Account

Eine neuere Methode: Erstelle einen zweiten Account nur für Impressum und Datenschutzerklärung. Nenne ihn z.B. „@deinname.impressum“ und verlinke ihn klickbar mit @ in Deinem Hauptprofil.

In diesem zweiten Profil führst Du nur den Link zu Deinen Rechtstexten.

Sonderfall: Was, wenn ich keine Website habe?

Viele Instagram-Nutzer haben gar keine eigene Website. Was dann?

Option 1: Einfache Landingpage selbst erstellen Mit kostenlosen Website-Baukästen kannst Du eine simple Seite nur fürs Impressum erstellen.

Option 2: Linkbaum-Tool mit Impressums-Funktion Z.B. Wonderlink – datenschutzkonform und mit Impressums-Rubrik.

Option 3: easyRechtssicher Social-Media-Generator Unser Generator erstellt Dir Impressum und Datenschutzerklärung und gibt Dir einen eigenen Link, den Du direkt in Instagram einbinden kannst.

Die Vorteile:

  • Anwaltlich geprüft
  • Wir haften, falls Du trotzdem abgemahnt wirst
  • Automatische Aktualisierung bei Rechtsänderungen
  • Kein eigener technischer Aufwand

Warum ist die automatische Aktualisierung wichtig? Ganz einfach: Ein selbst erstelltes Impressum kann drei Schicksale haben:

  1. Im besten Fall ist es richtig – aber Du hast den Aufwand.
  2. Im schlechteren Fall wird es durch eine Rechtsänderung falsch – und Du merkst es nicht.
  3. Im schlechtesten Fall ist es bereits jetzt fehlerhaft – und abmahnbar.

Bei automatisch aktualisierten Rechtstexten entfällt das Risiko von Punkt 2 und 3.

Wichtig: Bestätigung im Website-Impressum

Wenn Du von Instagram auf Dein Website-Impressum verlinkst, muss sich aus diesem Impressum ergeben, dass es auch für Deinen Instagram-Account gilt.

Beispiel:

„Dieses Impressum gilt für diese Website und unsere Social Media Präsenzen:

  • auf Instagram unter: www.instagram.com/deinname“

Ohne diesen Hinweis könnte jemand behaupten, das Impressum gelte nur für die Website, nicht für Instagram.

6. Typische Fehler beim Instagram-Impressum

Nicht nur ein fehlendes Impressum ist problematisch. Auch ein falsches kann Dich in Schwierigkeiten bringen.
Fehler bei den Grundlagen

Impressum fehlt komplett Der Klassiker. Und der teuerste Fehler.

Impressum als Bild oder Story Dein Impressum muss als Text vorliegen – nicht als Bild! Warum? Barrierefreiheit. Blinde Menschen nutzen Vorlesefunktionen, die Bilder nicht lesen können.

Link defekt oder Seite offline Teste regelmäßig, ob Dein Impressums-Link funktioniert.

Kein sprechender Link Der Link muss erkennen lassen, dass er zum Impressum führt.

Fehler bei den Angaben

Nur Künstlername statt echtem Namen Dein bürgerlicher Name muss genannt werden.

„Adresse auf Anfrage“ Geht nicht. Die Adresse muss im Impressum stehen.

Keine Kontaktdaten E-Mail-Adresse ist Pflicht!

Link führt zu fremdem Impressum Manche verlinken auf das Impressum ihrer Agentur. Das gilt aber nur für die Agentur, nicht für Dich – es sei denn, Du bist dort explizit genannt.

Unwirksame Klauseln (die selbst abgemahnt werden können!)

„Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“

Diese Klausel ist wirkungslos. Komplett. Die Abmahnung ist der vorherige Kontakt – vor der Klage. So steht es im Gesetz (§ 12 UWG).

Schlimmer noch: Die Verwendung unwirksamer Klauseln kann selbst abgemahnt werden. Du riskierst also eine Abmahnung wegen Deines Versuchs, Abmahnungen zu verhindern. Ironie des Schicksals.

Haftungsausschlüsse / Disclaimer

„Für alle Inhalte wird keine Haftung übernommen“ – solche Klauseln wirken nicht. Die Haftung für Inhalte ist gesetzlich geregelt und kann nicht per Disclaimer ausgeschlossen werden.

Falsche Urheberrechts-Hinweise

„Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt“ – das kann problematisch werden, wenn auch fremde Inhalte auf Deinem Profil sind (z.B. Reposts). Dann leugnest Du, dass jemand anderes der Urheber ist.

Merke: Nicht nur fehlendes, sondern auch falsches Impressum ist gefährlich!

7. Nicht vergessen: Datenschutzhinweise!

Viele denken: „Ich habe ein Impressum, fertig.“ Falsch.

Du brauchst zusätzlich eine Datenschutzerklärung für Instagram.

Warum?

Der EuGH hat entschieden, dass jeder Nutzer einer Social-Media-Fanpage gemeinsam mit der Plattform für den Datenschutz verantwortlich ist. Du bist also Mitverantwortlicher – nicht nur Nutzer.

Der wichtige Unterschied
Impressum: Kann identisch sein mit Deinem Website-Impressum (mit dem Hinweis, dass es auch für Instagram gilt).

Datenschutzerklärung: Muss ANDERS sein als Deine Website-Datenschutzerklärung!

Warum? Deine Website-Datenschutzerklärung betrifft den Datenverkehr auf Deiner Website. Die Instagram-Datenschutzerklärung betrifft den Datenverkehr auf Deiner Instagram-Fanpage. Das sind zwei verschiedene Dinge.

Ehrlich gesagt…

Genau genommen ist eine vollständige Datenschutzerklärung für Instagram Dir gar nicht möglich. Du kannst nicht genau wissen, wie Instagram mit den Daten umgeht. Rechtssicher ist die Nutzung von Social Media derzeit nicht möglich.

Man kann nur versuchen, den Anforderungen des EuGH so nahe wie möglich zu kommen.

Die Lösung

Unser Social-Media-Generator erstellt Dir sowohl Impressum als auch Datenschutzerklärung für Instagram – in einem Paket, mit einem Link.

8. Abmahnung: Was passiert ohne Impressum?

Wer kann abmahnen?

  • Verbraucherzentralen und Wettbewerbsvereine
  • Mitbewerber (seit einer Gesetzesänderung aber eingeschränkt)

Was kostet das?

Bei einer Abmahnung durch eine Organisation:

  • Ca. 200 € Abmahnkosten
  • Ca. 500-1.000 € für Deinen eigenen Anwalt
  • Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe von 2.500-5.000 €

Bei Wiederholung wird es richtig teuer.

Theoretisch drohen Bußgelder bis zu 50.000 € nach § 33 DDG.

Für Privatpersonen

Das Risiko ist geringer – aber nicht null. Thomas Schwenke, ein bekannter Datenschutz-Anwalt, vergleicht es mit „dem Überqueren einer roten Ampel mitten in der Nacht auf einer leeren Straße“. Sollte man nicht machen, wird aber selten bestraft.

Bei Unternehmen und Influencern mit Reichweite sieht das anders aus. Da wird genauer hingeschaut.

9. FAQ

Ist ein Impressum auf Social Media Pflicht? Ja, sobald Du geschäftsmäßig handelst. Und die Schwelle dafür ist niedrig.

Wann entfällt die Impressumspflicht? Nur bei rein privater Nutzung – also ausschließlich persönliche und familiäre Inhalte, ohne jeden kommerziellen Bezug.

Kann ich die Impressumspflicht umgehen? Nein, wenn Du geschäftsmäßig handelst. Aber: Du musst nicht Deine Privatadresse angeben. Eine c/o-Adresse oder ein virtuelles Büro sind zulässig.

Wie erstelle ich ein Impressum für Instagram? Am einfachsten mit einem Generator wie dem von easyRechtssicher. Oder Du erstellst es selbst nach den Vorgaben des § 5 DDG.

Brauche ich ein Impressum, wenn ich keine Website habe? Ja. Du kannst eine einfache Landingpage erstellen, ein Linkbaum-Tool nutzen oder unseren Social-Media-Generator verwenden.

Kann ich Linktree für mein Impressum nutzen? Ja, aber mit Einschränkungen. Prüfe die DSGVO-Konformität und beachte das Drei-Klick-Problem. Datenschutzkonforme Alternativen wie Wonderlink sind sicherer.

Muss ich meine Privatadresse im Impressum angeben? Nein! Du brauchst eine ladungsfähige Anschrift – das kann auch eine c/o-Adresse oder ein virtuelles Büro sein (OLG Frankfurt 2020, OLG Hamm 2015).

Was ist ein „sprechender Link“? Ein Link, aus dem erkennbar ist, dass er zum Impressum führt. Z.B. www.beispiel.de/impressum statt nur www.beispiel.de.

Brauche ich auch eine Datenschutzerklärung? Ja! Und sie muss speziell für Instagram sein – nicht identisch mit Deiner Website-Datenschutzerklärung.

Schützt mich „Keine Abmahnung ohne Kontakt“ im Impressum? Nein. Diese Klausel ist unwirksam und kann sogar selbst abgemahnt werden.

Fazit

Du brauchst ein Instagram-Impressum, sobald Du auch nur ansatzweise geschäftlich unterwegs bist. Die gute Nachricht: Du musst nicht Deine Privatadresse veröffentlichen, und mit der neuen 5-Links-Funktion von Instagram ist die Einbindung einfacher geworden.

Am einfachsten geht es mit unserem Social-Media-Generator – ein Link für Impressum und Datenschutzerklärung, anwaltlich geprüft, automatisch aktuell.

Zum Social-Media-Generator

Wenn Du mehr über die rechtlichen Hintergründe und was Du selbst unternehmen musst, erfahren möchtest, findest Du alle Antworten dazu hier.

Rechtsanwalt Dr. Ronald Kandelhard

Dr. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Ronald war lange Zeit an der Universität, in der Rechtsberatung von Staaten und als Rechtsanwalt tätig. Jetzt entwickelt er mit seinem Startup Paragraf7 automatisierte Lösungen für rechtliche Probleme von Unternehmen.

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