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Berater-Verträge
Du berätst Unternehmen. Du analysierst, empfiehlst, begleitest Umsetzungen. Aber dein Vertrag? Irgendwann aus dem Internet gezogen. Oder vom Auftraggeber vorgelegt — der hat seine eigenen Interessen.
Das Problem
Kennst du das?
⚖️
Haftung für Beratungsergebnisse
Ohne klare Regelung, was du schuldest und was nicht, stehst du mit einem Bein im Haftungsfall.
📋
Scope Creep — der stille Projektkiller
Ohne Change-Request-Klausel arbeitest du gratis — oder riskierst Streit, wenn du nachberechnest.
🚨
Scheinselbständigkeit
Nachforderungen von Sozialabgaben — rückwirkend, für beide Seiten. Das kann sechsstellig werden.
„Ein guter Beratervertrag ist keine Formalität — er ist dein Business-Schutzschild. Er sorgt dafür, dass du für deine Expertise bezahlt wirst, nicht für den unternehmerischen Erfolg deines Kunden.“
Dr. jur. Ronald Kandelhard, Fachanwalt & Gründer von easyRechtssicher
Die Lösung
Das steckt in deiner Vertragsvorlage.
01
Leistungsbeschreibung mit Abgrenzung
Was du lieferst — und was nicht. Keine Erfolgsgarantie, keine nachträglichen Diskussionen.
Der Vertrag definiert präzise, welche Beratungsleistungen du erbringst. Und genauso wichtig: welche nicht. Du schuldest die fachgerechte Durchführung, nicht den unternehmerischen Erfolg deines Kunden. Das schützt dich vor dem klassischen Vorwurf: 'Aber ich dachte, das wäre inklusive.' Mit einer sauberen Leistungsbeschreibung weißt du genau, wo deine Verantwortung aufhört.
02
Vergütung und Abrechnung
Tagessatz, Pauschalhonorar oder Retainer — flexibel formuliert mit Verzugsregelung.
Ob du auf Tagessatzbasis arbeitest, ein Pauschalhonorar vereinbarst oder einen monatlichen Retainer bevorzugst — der Vertrag ist für alle drei Modelle vorbereitet. Dazu kommen klare Zahlungsfristen und eine Verzugsregelung. Falls dein Kunde nicht zahlt, hast du eine solide Grundlage für deine Forderung.
03
Change-Request-Mechanik
Klare Spielregeln für Mehrarbeit — dein Schutzschild gegen Scope Creep.
Jeder Berater kennt das: 'Kannst du noch schnell…' — und plötzlich arbeitest du 30% mehr als vereinbart. Die Change-Request-Klausel regelt: Jede Leistung außerhalb des vereinbarten Umfangs wird separat beauftragt, dokumentiert und vergütet. So sagst du nie wieder Ja zu unbezahlter Mehrarbeit.
04
Haftungsbegrenzung
Du schuldest die fachgerechte Durchführung, nicht den unternehmerischen Erfolg.
Als Berater gibst du Empfehlungen — die Umsetzung liegt beim Kunden. Der Vertrag stellt klar: Du haftest für die fachgerechte Erbringung deiner Leistung, nicht für das Geschäftsergebnis. Die Haftung ist auf den Auftragswert begrenzt, Folgeschäden sind ausgeschlossen. Das ist fair für beide Seiten.
05
Scheinselbständigkeits-Schutz
Klauseln zur Abgrenzung zum Arbeitnehmerstatus: eigene Arbeitsmittel, freie Zeiteinteilung.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft regelmäßig, ob Berater eigentlich Arbeitnehmer sind. Die Folge einer Fehleinschätzung: Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen — für beide Seiten. Unsere Verträge enthalten gezielte Klauseln: freie Zeiteinteilung, eigene Arbeitsmittel, keine Weisungsgebundenheit, Recht auf Subunternehmer. Das sind die Kriterien, auf die es bei der Prüfung ankommt.
06
Vertraulichkeit und IP-Schutz
Was der Mandant anvertraut, bleibt vertraulich. Dein Methoden-Know-how bleibt dein Eigentum.
Als Berater bekommst du tiefe Einblicke in das Geschäft deiner Kunden. Gleichzeitig bringst du eigene Methoden, Frameworks und Know-how ein. Der Vertrag regelt beides: Vertrauliche Informationen des Kunden bleiben geschützt. Aber dein eigenes Methoden-Know-how, das du vor dem Auftrag entwickelt hast, bleibt dein geistiges Eigentum — auch nach Vertragsende.
Inhalt
Das steckt im Vertrag.
Deine Optionen
Wähle die passende Variante.
Unternehmensberater-Vertrag
B2B299 € netto
- Klare Abgrenzung zwischen Beratung und Umsetzung
- Vergütungsmodelle für Tagessatz, Pauschale und Retainer
- Change-Request-Klausel gegen Scope Creep
- Haftungsbegrenzung auf den Auftragswert
- Scheinselbständigkeits-Schutzklauseln
- Vertraulichkeitsvereinbarung für Geschäftsgeheimnisse
- Regelung zur Nutzung eigener Methoden und Frameworks
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
IT-Beratervertrag
B2B299 € netto
- Technische Leistungsbeschreibung mit Abnahmekriterien
- Vergütungsmodelle für Tagessatz, Pauschale und Retainer
- Change-Request-Klausel für technische Änderungen
- Haftungsbegrenzung mit Ausschluss für Folgeschäden
- Scheinselbständigkeits-Schutzklauseln
- NDA für Zugang zu Systemen und Infrastruktur
- IP-Regelung: Beratungs-Know-how bleibt beim Berater
- Datenschutzklausel bei Zugriff auf personenbezogene Daten
„Mittlerweile nutze ich Ronalds Vertragsvorlagen seit über einem Jahr. Absolute Empfehlung.“
Keno Hellmann
selbständigkite.de
FAQ
Häufige Fragen.
Brauche ich wirklich einen Beratervertrag? +
Ja — und zwar bevor du das erste Meeting hast. Ohne schriftlichen Vertrag stehst du bei Streit über Leistungsumfang, Vergütung oder Haftung mit leeren Händen da. Ein Beratervertrag schützt dich vor nachträglichen Forderungen und macht klar, was du lieferst und was nicht.
Was passiert, wenn ich ohne Vertrag berate? +
Dann gilt das gesetzliche Dienstvertragsrecht — und das ist selten in deinem Interesse. Dein Auftraggeber könnte behaupten, du hättest einen bestimmten Erfolg geschuldet. Oder dass die Beratung unbefristet war. Ohne klare Regelung bist du in der Beweispflicht.
Was ist der Unterschied zwischen Dienst- und Werkvertrag bei Beratung? +
Beim Dienstvertrag schuldest du die fachgerechte Durchführung — nicht das Ergebnis. Beim Werkvertrag schuldest du ein konkretes Werk (z.B. ein Gutachten). Das ist ein riesiger Unterschied bei der Haftung. Unsere Verträge sind als Dienstverträge formuliert, damit du nicht für den unternehmerischen Erfolg deines Kunden geradestehen musst.
Wie schütze ich mich vor Scope Creep? +
Mit einer klaren Change-Request-Klausel. Die regelt: Alles, was über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht, wird separat beauftragt und vergütet. So kannst du Mehrarbeit leisten, ohne dabei draufzuzahlen. Unsere Verträge haben diese Mechanik eingebaut.
Wie verhindere ich, als scheinselbständig eingestuft zu werden? +
Mit den richtigen Klauseln: eigene Arbeitsmittel, freie Zeiteinteilung, keine Weisungsgebundenheit, Möglichkeit Subunternehmer einzusetzen. Unsere Verträge enthalten spezifische Formulierungen zur Abgrenzung vom Arbeitnehmerstatus — geprüft anhand der aktuellen Rechtsprechung der Sozialgerichte.
Kann ich den Vertrag an mein Beratungsmodell anpassen? +
Absolut. Du bekommst ein Word-Dokument, das du frei anpassen kannst. Tagessatz, Pauschalhonorar, Retainer-Modell — die Vergütungsstruktur ist flexibel. Ebenso der Leistungsumfang, die Laufzeit und die Kündigungsfristen.
Funktioniert der Vertrag auch für internationale Beratung? +
Die Verträge basieren auf deutschem Recht. Wenn du deutsche Kunden berätst oder dein Unternehmenssitz in Deutschland ist, passt das. Bei rein ausländischen Kunden solltest du prüfen lassen, ob eine Rechtswahlklausel ausreicht oder ob lokales Recht vorgeht.
Brauche ich trotzdem noch einen Anwalt? +
Für Standardfälle nicht. Die Verträge sind von mir als Fachanwalt erstellt und decken die typischen Risiken ab. Bei ungewöhnlichen Konstellationen — etwa wenn du in regulierten Branchen berätst oder siebenstellige Projekte übernimmst — kann eine individuelle Prüfung sinnvoll sein.
Was ist, wenn der Vertrag nicht passt — gibt es Geld zurück? +
Ja. Du hast ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach dem Kauf. Wenn der Vertrag nicht zu deinem Geschäftsmodell passt, bekommst du dein Geld zurück. Ohne Diskussion.
Wie funktioniert ein Retainer-Modell im Vertrag? +
Der Vertrag lässt sich für Retainer-Vereinbarungen anpassen: Du definierst ein monatliches Stundenkontingent, einen Pauschalpreis und regelst, was mit nicht genutzten Stunden passiert. So hast du planbare Einnahmen und dein Kunde planbare Kosten.
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