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Agentur-Verträge
25 durchdachte Paragraphen für deine Agentur-AGB. Schluss mit Scope Creep, unbezahlter Mehrarbeit und unklarer Haftung. Word-Datei zum Download, sofort einsetzbar.
Das Problem
Kennst du das?
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Scope Creep frisst deine Marge
Ohne klare Leistungsabgrenzung im Vertrag hast du keine Handhabe, Zusatzleistungen separat abzurechnen.
🎨
Wem gehören die Designs?
Ohne vertragliche Regelung der Nutzungsrechte stehst du im Streitfall schlecht da — besonders wenn der Kunde deine Arbeit weitergibt.
⚖️
Haftung für Kampagnen-Ergebnisse
Ohne klare Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkvertrag haftest du im schlimmsten Fall für das Ergebnis, nicht nur für die Leistung.
„Ich habe als Fachanwalt über Jahre gesehen, wie Agenturen an fehlenden Verträgen zerbrechen. Nicht am Können, nicht an den Kunden — an unklaren Spielregeln. Scope Creep, unbezahlte Rechnungen, endlose Korrekturschleifen. Als jemand, der selbst ein digitales Unternehmen führt, weiß ich: Du willst kreativ arbeiten, nicht deine Forderungen eintreiben. Diese Verträge geben dir die Klarheit, die du brauchst.“
Dr. jur. Ronald Kandelhard, Fachanwalt & Gründer von easyRechtssicher
Die Lösung
Das steckt in deiner Vertragsvorlage.
01
Leistungsumfang und Leistungsabgrenzung
Definiert exakt, was du lieferst — und was nicht. Dein Schutzschild gegen Scope Creep.
Scope Creep ist der Agentur-Killer Nummer eins. Der Vertrag definiert den Leistungsumfang so präzise, dass es keine Grauzone gibt. Was im Vertrag steht, lieferst du. Was nicht drinsteht, ist eine Änderungsanfrage — mit eigenem Angebot und eigener Vergütung. So verhinderst du, dass aus 'Kannst du noch schnell...' ein halbes Zusatzprojekt wird, für das niemand zahlt.
02
Vergütung und Zahlungsbedingungen
Klare Regelungen zu Honorar, Abschlagszahlungen, Zahlungsfristen und Verzugszinsen.
Der Vertrag regelt dein Honorar glasklar: Festpreis, Stundensatz oder Retainer — du wählst dein Modell. Dazu kommen Abschlagszahlungen bei größeren Projekten (typisch: 30% bei Beauftragung, 30% nach Konzept-Freigabe, 40% bei Abnahme). Zahlungsfristen von 14 Tagen sind Standard, bei Verzug greifen automatisch Verzugszinsen. So musst du deinem Geld nicht hinterherlaufen.
03
Abnahme und Korrekturschleifen
Definierte Abnahmefristen, maximale Korrekturschleifen und automatische Abnahmefiktion.
Ohne Abnahme-Regelung sitzt du auf fertiger Arbeit, die niemand abnimmt — und du kannst nicht abrechnen. Der Vertrag definiert: Wie viele Korrekturschleifen sind inklusive (z.B. 2-3), was zählt als 'Korrektur' vs. 'Änderung', und wann gilt das Werk als abgenommen. Die Abnahmefiktion schützt dich zusätzlich: Reagiert der Kunde nicht innerhalb der Frist, gilt die Arbeit als abgenommen.
04
Urheberrecht und Nutzungsrechte
Präzise Regelung, welche Rechte dein Kunde erhält — du behältst die Kontrolle über deine Werke.
Das Urheberrecht bleibt bei dir als Urheber — das ist deutsches Recht und nicht verhandelbar. Der Vertrag regelt, welche Nutzungsrechte du überträgst: einfach oder ausschließlich, zeitlich begrenzt oder unbegrenzt, für welche Medien und Zwecke. Standardmäßig erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht nach vollständiger Bezahlung. Du behältst das Recht, die Arbeit in deinem Portfolio zu zeigen. Erweiterte Nutzung kostet extra.
05
Haftungsbegrenzung
Klare Abgrenzung zwischen Dienstleistung und Erfolgsgarantie.
Als Agentur schuldest du eine fachgerechte Leistung, keinen bestimmten Geschäftserfolg. Der Vertrag stellt das klar: Du haftest für handwerkliche Fehler (z.B. fehlerhafte Programmierung), aber nicht dafür, dass die Website mehr Umsatz generiert oder die Kampagne die gewünschten Leads bringt. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt, mit einer Obergrenze in Höhe der Auftragssumme.
06
Geheimhaltung und Datenschutz
NDA-Klauseln und DSGVO-konforme Regelungen für den Umgang mit Kundendaten.
Als Agentur bekommst du tiefe Einblicke in das Geschäft deiner Kunden: Umsatzzahlen, Strategien, Kundendaten. Der Vertrag enthält eine NDA-Klausel, die beide Seiten zur Vertraulichkeit verpflichtet. Dazu kommt eine DSGVO-konforme Datenschutzregelung: Wenn du Zugriff auf personenbezogene Daten deines Kunden hast (z.B. Newsletter-Listen, CRM-Daten), regelt der Vertrag die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Inhalt
Das steckt im Vertrag.
Deine Optionen
Wähle die passende Variante.
Webdesign-Agenturvertrag
B2B299 € netto
- Leistungsumfang für Webdesign-Projekte: Konzeption, Design, Entwicklung, Testing
- Abnahme-Prozess mit definierten Meilensteinen und Staging-Umgebung
- Korrekturschleifen begrenzt — zusätzliche Änderungen als Zusatzleistung
- Nutzungsrechte-Regelung: einfaches Nutzungsrecht nach vollständiger Zahlung
- Referenzrecht für dein Portfolio
- Gewährleistungsklausel für technische Fehler nach Launch
- Hosting- und Domain-Verantwortung klar beim Kunden
- Mitwirkungspflichten: Inhalte, Zugangsdaten, Freigaben termingerecht liefern
Marketing-Agenturvertrag
B2B299 € netto
- Leistungsumfang für Marketing-Kampagnen: Strategie, Umsetzung, Reporting
- Klare Abgrenzung: Strategie-Empfehlung vs. Erfolgsgarantie
- Nutzungsrechte an erstellten Werbemitteln, Texten, Grafiken
- Reporting-Pflichten und KPI-Definitionen vertraglich geregelt
- Werbebudget-Verantwortung klar beim Auftraggeber
- Kündigung mit Übergabe-Regelung für laufende Kampagnen
- Haftungsausschluss für Drittplattform-Änderungen (Meta, Google etc.)
- NDA-Klausel für Geschäftsstrategien und Kampagnendaten
Full-Service-Agenturvertrag
B2B399 € netto
- Umfassende Leistungsbeschreibung: Design, Entwicklung, Marketing, Betreuung
- Modularer Aufbau: Einzelleistungen klar abgegrenzt und separat bepreist
- Retainer-Regelung für laufende Betreuung mit Stundenkontingent
- Abnahme-Prozess pro Projekt-Modul, nicht erst am Ende
- Nutzungsrechte differenziert nach Leistungsart (Design, Code, Content)
- Erweiterte NDA-Klausel für tiefe Geschäftseinblicke
- Eskalationsprozess bei Unstimmigkeiten definiert
- Übergabe-Regelung bei Vertragsende: Quellcode, Zugänge, Dokumentation
- DSGVO-konforme Auftragsverarbeitung bei Kundendaten-Zugriff
„Mittlerweile nutze ich Ronalds Vertragsvorlagen seit über einem Jahr. Absolute Empfehlung.“
Keno Hellmann
selbständigkite.de
FAQ
Häufige Fragen.
Wie schütze ich mich als Agentur vor Scope Creep? +
Mit einer präzisen Leistungsabgrenzung im Vertrag. Der Vertrag definiert exakt, was du lieferst — und was nicht. Zusätzliche Wünsche des Kunden sind Änderungsanfragen, die separat beauftragt und vergütet werden. So verhinderst du, dass aus einem Website-Relaunch plötzlich ein komplettes Branding-Projekt wird, ohne dass jemand dafür zahlt.
Wie regle ich Nutzungsrechte an meinen Designs und Texten? +
Der Vertrag enthält eine detaillierte Nutzungsrechte-Klausel. Standardmäßig überträgst du ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht nach vollständiger Bezahlung. Du behältst das Urheberrecht und kannst deine Arbeiten im Portfolio zeigen. Exklusive Rechte oder erweiterte Nutzung (z.B. für Werbezwecke) kannst du separat vereinbaren und bepreisen.
Was passiert, wenn der Kunde die Abnahme verzögert? +
Der Vertrag enthält eine Abnahmefiktion: Reagiert dein Kunde innerhalb der vereinbarten Frist (typisch: 10-14 Arbeitstage) nicht auf deine Abnahmeaufforderung, gilt das Werk als abgenommen. Das schützt dich davor, wochenlang auf Feedback zu warten, während du nicht abrechnen kannst.
Ist der Vertrag speziell für B2B-Kunden ausgelegt? +
Ja. Agenturverträge sind B2B-Verträge — du arbeitest mit Unternehmen, nicht mit Privatpersonen. Das bedeutet: kein Widerrufsrecht, freie Gerichtsstandvereinbarung möglich und strengere Zahlungsverzugsregelungen zu deinen Gunsten. Der Vertrag ist genau dafür optimiert.
Wie viele Korrekturschleifen muss ich mitmachen? +
So viele, wie du im Vertrag festlegst. Ohne klare Regelung kann ein Kunde theoretisch endlose Korrekturen verlangen. Der Vertrag definiert eine maximale Anzahl an Korrekturschleifen (z.B. 2-3), danach werden weitere Änderungen als Zusatzleistung berechnet. Das sorgt für klare Erwartungen auf beiden Seiten.
Funktioniert der Vertrag auch für internationale Kunden? +
Der Vertrag basiert auf deutschem Recht und enthält eine Rechtswahlklausel. Für Kunden im DACH-Raum ist er direkt einsetzbar. Bei internationalen Kunden empfehlen wir, die Rechtswahlklausel beizubehalten — deutsches Recht ist für dich als deutsche Agentur am besten kalkulierbar. Bei größeren internationalen Projekten kann eine individuelle Prüfung sinnvoll sein.
Brauche ich zusätzlich noch einen Anwalt? +
Für Standardprojekte (Websites, Marketing-Kampagnen, Full-Service-Pakete) nicht. Der Vertrag wurde von Dr. Ronald Kandelhard als Fachanwalt für die typischen Agentur-Situationen erstellt. Bei sehr großen Projekten (6-stellig+) oder branchenspezifischen Besonderheiten kann eine individuelle Prüfung sinnvoll sein.
Kann ich den Vertrag an mein Agenturmodell anpassen? +
Der Vertragsgenerator fragt dein Leistungsspektrum, Preismodell und Arbeitsweise ab und erstellt einen individuellen Vertrag. Ob du auf Stundenbasis, mit Festpreisen oder mit Retainer-Modellen arbeitest — der Vertrag passt sich an. In 10-15 Minuten hast du ein fertiges Dokument.
Was, wenn ich nicht zufrieden bin? +
14-tägige Geld-zurück-Garantie. Wenn der Vertrag nicht zu deinem Agenturmodell passt, bekommst du dein Geld zurück. Ohne Diskussion.
Dein Agenturgeschäft verdient einen sauberen Vertrag.
Ein sauberer Vertrag stellt sicher, dass du für deine Arbeit fair bezahlt wirst, deine Rechte behältst und im Konfliktfall abgesichert bist.
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