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VA-Vertrag: Virtuelle Assistenz rechtssicher beauftragen

Du arbeitest als Virtuelle Assistenz — oder du beauftragst eine. Als VA hast du Zugang zu E-Mails, Kalendern und Kundendaten. Das ist praktisch. Und riskant, wenn nichts geregelt ist.

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Das Problem

Kennst du das?

🚨

Scheinselbständigkeit

Du arbeitest nur für einen Auftraggeber, nutzt seinen Laptop, hast eine @firma.de-Mail. Das Finanzamt sieht das nicht als freie Mitarbeit.

🔐

Datenschutz

Zugang zu E-Mail, Kalender, Kundendatenbank — ohne vertragliche Regelung verstößt dein Auftraggeber gegen die DSGVO.

📝

Aufgabendefinition

"Mach mal alles, was anfällt" ist ein Vertrag ohne Inhalt. Ohne klare Definition kannst du weder Nein sagen noch nachverhandeln.

Die Lösung

Das steckt in deiner Vertragsvorlage.

01

Scheinselbständigkeits-Schutz

Weisungsfreiheit, eigene Arbeitsmittel, Recht auf weitere Auftraggeber.

02

Datenschutz bei Kundendaten

DSGVO-konforme Regelung für den Umgang mit E-Mails, Kalendern und CRM-Systemen.

03

Klare Aufgabendefinition

Was gehört zu deinen Aufgaben, was nicht? Neue Aufgaben werden schriftlich vereinbart.

04

Erreichbarkeitsregelung

Reaktionszeiten, Kernzeiten, Kommunikationskanäle — damit Flexibilität nicht zu Dauerverfügbarkeit wird.

05

Geheimhaltung

Geschäftszahlen, Kundeninfos, interne Prozesse — alles, was du erfährst, bleibt vertraulich.

„Ein Muss für alle, die eine Webseite betreiben.“

Tom Neubert

tuscheteam.de

VA-Vertrag: Für beide Seiten gemacht.

Der VA-Vertrag funktioniert für VAs und Auftraggeber gleichermaßen. Speziell auf die Risiken Virtueller Assistenz zugeschnitten.

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